Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheits-
management. (§5 ArbSchG)
Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit- und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit, während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. (§12 ArbSchG).
Gern erstelle ich Vorlagen und führe die dazugehörige Unterweisung für Sie durch.
Begehungen

Regelmäßige Begehung führen dazu, dass Risiken erkannt werden. Der Einblick in die Arbeitsplätze bietet die Möglichkeit, Probleme im Arbeitsalltag zu erkennen.
Häufig erkennt einer externer Blick Probleme, die im Arbeitsalltag nicht erkannt werden.
Unfallmanagement

Verarbeiten von Verbandsbucheinträgen
Erfassen von Unfallmeldungen
Durchführen von Unfallanalysen
Erfassen von Unfallrisiken (Beinaheunfällen)
Gefahrstoffmanagement

Beim Umgang mit chemischen oder biologischen Stoffen kann es zu vielfältigen Gefährdungen kommen. Durch meine Ausbildung als Fachkundiger nach Gefahrstoffverordnung unterstütze ich Sie beim Umgang mit all diesen Stoffen.
Auswahl der richtigen PSA

Selbst der beste Handschuh kann seine volle Wirkung nicht entfalten, wenn er falsch eingesetzt wird. Bei der Auswahl der richtigen PSA stehe ich Ihnen gern zur Seite. Zudem kann ich Ihnen Kontakte zu namenhaften Herstellern anbieten.
Sicherheitskultur

Das Erreichen einer nachhaltigen Sicherheitskultur kann nur über die Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen erfolgen. Das wirksamste Mittel ist in diesem Fall Prävention. Lassen Sie uns ein geeignetes Mittel für Sie finden und entwickeln.
Kommunikation mit Dritten

Im Rahmen des Arbeitsschutzes muss einiges dokumentiert werden, z. B. Unterweisungsnachweise, Verbandsbucheinträge oder Formulare im Nachgang von Geschehnissen ausgefüllt und übermittelt werden . Diese Aufgabe übernehme ich für Sie.